Mündelgeld

Ich habe langjährige Erfahrung in den verschiedenen Fragestellungen mündelsicherer Veranlagungen und bereits viele Gerichtsgutachten zu diesen Themen erstellt. Daneben habe ich auch schon Seminare zu diesem Themenbereich gehalten.

Es gibt im Prinzip zwei wesentliche Gruppen von Anlegern, auf die die Regelung des ABGB zutreffen:

  1. Verpflichtend zu beachten für: zB Minderjährige und andere nicht geschäftsfähige Personen.

    Hier können Gerichts- oder Privatgutachten erstellt werden.

  2. Institutionelle und sonstige Anleger, die nach den Regeln der Mündelsicherheit anlegen wollen
    (gefordert zB in Satzung, Anlagerichtlinien oder auch Wunsch eines Anlegers).